Seeufer
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Leuchtstoffleuchten, Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Fluoreszenzleuchten, Energiesparleuchten, Quecksilber- und Natriumdampfleuchten sowie LED-Leuchten sind Sonderabfall. Dieser stellt wegen seiner chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt dar und ist deshalb besonders zu behandeln. Herkömmliche Glühbirnen gehören in den Kehricht.

Wichtig: Wer Leuchtstoffleuchten, Neonröhren, Stromsparleuchten, LED (Entladungsleuchten), usw. in den Kehricht gibt, macht sich strafbar.

Wo entsorgen?
Zu den Verkaufsstellen zurückbringen oder in den Entsorgungspark Adliswil oder den Entsorgungspark Horgen.

Die Gemeinde Kilchberg bietet keine Sammlungen oder Sammelstellen für Leuchtstoffleuchten an.

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