Unter Kehricht versteht man brennbarer, nicht wieder verwertbarer Siedlungsabfall aus privaten Haushalten.
Brennbare Abfälle sind z.B.
- Asche
- Essigflaschen
- Glühbirnen
- Katzensand
- Kunststoffe
- Ölflaschen (Speiseöl)
- Papiertragtaschen
- Plexiglas
- Rasierklingen
- Staubsaugerbeutel
- Tetrapack
- Tiefkühlverpackungen
- Verpackungen
- Windeln, Hygieneartikel
Wichtig: Sonderabfälle gehören nicht in den Kehricht.
Wie entsorgen
- In den offiziellen Gebührensäcken am Strassenrand.
- In den offiziellen Gebührensäcken im Haus-Container
- In den offiziellen Gebührensäcken bei den Sammelstellen "Breitloo", "Schwelle" oder "Schooren"
Die Sammeldaten, die Zoneneinteilung und die Verkaufsstellen für Gebührensäcke sind im Abfallkalender ersichtlich.
Kleinsperrgut: Unter Kleinsperrgut versteht man brennbare, sperrige Abfälle wie Möbel, Tische, Holzabfälle, welche nicht grösser als 150cm x 100cm x 100cm und nicht schwerer als 20 kg sind und nicht in einen gebührenpflichtigen Kehrichtsack passen. (Siehe auch Grobsperrgut.) Kleinsperrgut mit einer Sperrgutmarke pro 10kg versehen und wie Kehricht entsorgen.
Wichtig: Was in einen gebührenpflichtigen Kehrichtsack passt, muss in einem solchen entsorgt werden.
Wie entsorgen:
- In Bündel mit Sperrgutmarke
- Einzelstück mit Sperrgutmarke
- Am Strassenrand oder im Haus-Container (wie Kehricht)
Die Sammeldaten, die Zoneneinteilung und die Verkaufsstellen für Sperrgutmarken sind im Abfallkalender ersichtlich.