Seeufer
Inhaltsverzeichnis

Unter Kehricht versteht man brennbarer, nicht wieder verwertbarer Siedlungsabfall aus privaten Haushalten.

Brennbare Abfälle sind z.B.

  • Asche
  • Essigflaschen
  • Glühbirnen
  • Katzensand
  • Kunststoffe
  • Ölflaschen (Speiseöl)
  • Papiertragtaschen
  • Plexiglas
  • Rasierklingen
  • Staubsaugerbeutel
  • Tetrapack
  • Tiefkühlverpackungen
  • Verpackungen
  • Windeln, Hygieneartikel


Wichtig: Sonderabfälle gehören nicht in den Kehricht.

Wie entsorgen

  • In den offiziellen Gebührensäcken am Strassenrand.
  • In den offiziellen Gebührensäcken im Haus-Container
  • In den offiziellen Gebührensäcken bei den Sammelstellen "Breitloo", "Schwelle" oder "Schooren"


Die Sammeldaten, die Zoneneinteilung und die Verkaufsstellen für Gebührensäcke sind im Abfallkalender ersichtlich.

Kleinsperrgut: Unter Kleinsperrgut versteht man brennbare, sperrige Abfälle wie Möbel, Tische, Holzabfälle, welche nicht grösser als 150cm x 100cm x 100cm und nicht schwerer als 20 kg sind und nicht in einen gebührenpflichtigen Kehrichtsack passen. (Siehe auch Grobsperrgut.) Kleinsperrgut mit einer Sperrgutmarke pro 10kg versehen und wie Kehricht entsorgen.

Wichtig: Was in einen gebührenpflichtigen Kehrichtsack passt, muss in einem solchen entsorgt werden.

Wie entsorgen:

  • In Bündel mit Sperrgutmarke
  • Einzelstück mit Sperrgutmarke
  • Am Strassenrand oder im Haus-Container (wie Kehricht)


Die Sammeldaten, die Zoneneinteilung und die Verkaufsstellen für Sperrgutmarken sind im Abfallkalender ersichtlich.

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