Hühner

Sie sind Hundehalterin oder Hundehalter und möchten sich über die Anmeldung informieren? Ihre Katze ist nicht mehr nach Hause gekommen oder ein fremder Wellensittich ist Ihnen zugeflogen? Oder Wespen haben sich bei Ihnen zuhause eingenistet? Alle Infos rund um Tiere finden Sie in diesem Bereich.

Inhaltsverzeichnis
Ente im Morgenlicht, Kilchberg am ZürichseeKühe auf der Weide, Stockengut Kilchberg

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus  registriert sein. 

Sie werden demnächst Hundehalter?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Gemeindepolizei  melden. Diese erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus.  Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Sobald der Hund bei Ihnen einzieht, muss der Tierarzt die Registratur in Amicus  vornehmen. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt prüfen lassen. 

Alle Ersthundehaltenden im Kanton Zürich müssen eine Theorieprüfung   absolvieren.

Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs.  Dieser beginnt frühestens nach dem 6. Lebensmonat und muss spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes absolviert worden sein.

Eine Liste der Hundeschulen im Kanton Zürich finden Sie hier.

Bitte melden Sie Ihren Hund spätesten 10 Tage nach Übernahme bei der Gemeinde an. Dies erfolgt online  oder persönlich am Schalter der Gemeindepolizei

Sie ziehen mit Ihrem Hund in unsere Gemeinde ein oder planen einen Wegzug?
Das An- und Abmelden Ihres Hundes melden Sie bitte innerhalb von 10 Tagen online  oder persönlich am Schalter der Gemeindepolizei. Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Bitte melden Sie folgende Ereignisse selbstständig innert 10 Tagen auf Amicus:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Ab Januar 2026 wird die bisherige, physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden wird weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post versendet. Als kostenlose Alternative wird die ePetCard eingeführt. 
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über Amicus  verwalten oder alternativ die kostenlose App Animundo  nutzen.

Hundegebühr
Die Hundegebühr wird immer Anfangs des Jahres in Rechnung gestellt. Wird der Hund nach dem 31. Juni angemeldet reduziert sich die Hundegebühr.

Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Gebühren in der Gemeinde Kilchberg: 
 

Hundehaltung Gebühren
Hundeabgabe, Kantonsbeitrag (pro Hund)CHF  30.00
Hundeabgabe, Gemeindebeitrag (pro Hund)CHF 170.00
Jahresabgabe pro Hund total (Kanton + Gemeinde)CHF  200.00
Ordentliche AnmeldungCHF  20.00
Meldung bei AmicusCHF  30.00

Tierfundmeldung
Ihnen ist ein Tier zugelaufen oder ein Haustier aufgefallen, das möglicherweise sein Zuhause nicht mehr findet? Auf der zentralen Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale können Sie das melden. Die Schweizerische Tiermeldezentrale ist in der Schweiz die grösste Datenbank für vermisste und gefundene Tiere.

Tiervermisstenmeldung
Kommt Ihr Haustier nicht mehr nach Hause, dann melden Sie Ihr vermisstes Tier auf der zentralen Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale.

Tote Tiere (Kadaver von Heim- und Nutztieren) können zur Entsorgung Zimmerberg gebracht werden. Dort werden sie fachmännisch entsorgt.

Alternativ bietet der Werkhof der Gemeinde Kilchberg einen kostenpflichtigen Abholservice (Abdecker). Telefonische Bestellung unter 044 716 31 50, ausserhalb der Bürozeiten: 079 252 97 68.

Wichtiger Hinweis:
Kadaver dürfen nicht im Freien deponiert werden.

Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen
Ein Zusammentreffen mit diesen nützlichen Insekten löst oft Unsicherheit und auch Angst aus. Die Angst ist aber in vielen Fällen unbegründet. 

In Ihrer nahen Umgebung haben sich Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen eingenistet?

Gehen Sie wie folgt vor:

Bienen 
Ein Zusammentreffen mit diesen nützlichen Insekten löst oft Unsicherheit und auch Angst aus. Die Angst ist aber in vielen Fällen unbegründet. Mit Verständnis, vernünftigem Verhalten und ein wenig Wissen werden Insekten zu interessanten Beobachtungsobjekten für Jung und Alt.

Wespen, Hummeln, Hornissen / Schädlingsbekämpfung:
Wespen, Hummeln und Hornissen sind wichtige Nützlinge. Insekten und ihre Nester erfordern in der Regel kein sofortiges Handeln. Sie können aber lästig werden, besonders wenn sich die Nester zu nahe an Aufenthaltsorten von Menschen befinden (z.B. Storenkasten). In solchen Fällen muss das Nest umgesiedelt oder entfernt werden. Die Bekämpfung mit einem Insektizid muss durch eine Fachperson erfolgen; sie ist kostenpflichtig.

Dazu können Sie sich an eine Schädlingsbekämpfungsfirma wenden, zum Beispiel:

Die Feuerwehr steht nur noch für Notfälle (Rettungseinsätze) zur Verfügung (Tel. 118)

Jagdaufsicht
Der Wildhüter (Jagdaufseher) ist zuständig für: 

  • Kontrolle der Wildschongebiete
  • Bergung von toten Wildtieren
  • Entfernen von Kleintieren (z.B. Marder) aus Dachstöcken etc.
  • Abschiessen von Tauben und Krähen und anderen Wildtieren (z.B. Füchse)

Jagdaufseher 
Ulrich von Rickenbach

Fischereiaufsicht
Der Kanton Zürich ist in fünf Fischereikreise unterteilt. Die Gemeinde Kilchberg ist dem Kreis 5 zugeteilt.

Weiterführender Link
Fischereiaufsicht Kanton Zürich
 

Fischereiaufsicht Kreis V Zürich- und Obersee
Arno Filli

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