Hundeanmeldung/-abgabe
Hundehalterin und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens drei Monaten nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Wohnsitzgemeinde innert zehn Tagen anzumelden.
Sie können die An- und Abmeldung Ihres Hundes online vornehmen oder persönlich am Schalter der Einwohnerdieste.
Halterwechsel sowie der Tod eines Hundes sind zusätzlich direkt der zentralen Datenbank Amicus zu melden. Alle bereits registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten direkt von der Gemeinde eine Rechnung für die Hundeabgabe; in der Regel im Februar.
Hundeabgabe | |
Hundeabgabe | CHF 150.00 |
Einschreibegebühr | CHF 5.00 |
Total | CHF 155.00 |
Die Abgabe wird aufgrund des letztjährigen Hundeverzeichnisses verrechnet. Bei verspäteter Einlösung bzw. Bezahlung (nach dem 31. März) beträgt die Einschreibegebühr CHF 40.00 (gemäss Hundeverordnung § 17 Abs. 2). Bezeichnungspflichtig sind alle Hunde im Alter von über drei Monaten.
Pflicht der Hundehalter
Die Haltung von Hunden unterliegt dem kantonalen Hundegesetz und der Hundeverordnung. Im Zentrum steht dabei die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter mit dem Ziel, dass Sie ihren Hund sicher und verantwortungsbewusst führen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Prävention von Vorfällen mit Hunden. So sollen Kinder im korrekten Umgang mit Hunden angeleitet werden. Auch Hundehalterinnen und Nichthundehalter erhalten Informationen, wie sie Vorfällen vorbeugen können.
Die Voraussetzungen für das Halten von Hunden wurden verschärft. So ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund Pflicht, und die Haltung bestimmter Rassetypen ist verboten. Mit Hunden des Rassetyp I (grosse oder massige Hunde) muss eine Ausbildung absolviert werden.
Genauere Informationen zur Hundehaltung wie auch zu den Kursen und deren Anbietern finden Sie auf der Website Veterinäramt Kanton Zürich.
Tierfundmeldung
Ihnen ist ein Tier zugelaufen oder ein Haustier aufgefallen, das möglicherweise sein Zuhause nicht mehr findet? Auf der zentralen Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale können Sie das melden. Die Schweizerische Tiermeldezentrale ist in der Schweiz die grösste Datenbank für vermisste und gefundene Tiere.
Tiervermisstenmeldung
Kommt Ihr Haustier nicht mehr nach Hause, dann melden Sie Ihr vermisstes Tier auf der zentralen Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale.
Tote Tiere (Kadaver von Heim- und Nutztieren) können zur Entsorgung Zimmerberg gebracht werden. Dort werden sie fachmännisch entsorgt.
Alternativ bietet der Werkhof der Gemeinde Kilchberg einen kostenpflichtigen Abholservice (Abdecker). Telefonische Bestellung unter 044 716 31 50, ausserhalb der Bürozeiten: 079 252 97 68.
Wichtiger Hinweis:
Kadaver dürfen nicht im Freien deponiert werden.
Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen
Ein Zusammentreffen mit diesen nützlichen Insekten löst oft Unsicherheit und auch Angst aus. Die Angst ist aber in vielen Fällen unbegründet.
In Ihrer nahen Umgebung haben sich Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen eingenistet?
Gehen Sie wie folgt vor:
Bienen
Ein Zusammentreffen mit diesen nützlichen Insekten löst oft Unsicherheit und auch Angst aus. Die Angst ist aber in vielen Fällen unbegründet. Mit Verständnis, vernünftigem Verhalten und ein wenig Wissen werden Insekten zu interessanten Beobachtungsobjekten für Jung und Alt.
Wespen, Hummeln, Hornissen / Schädlingsbekämpfung:
Wespen, Hummeln und Hornissen sind wichtige Nützlinge. Insekten und ihre Nester erfordern in der Regel kein sofortiges Handeln. Sie können aber lästig werden, besonders wenn sich die Nester zu nahe an Aufenthaltsorten von Menschen befinden (z.B. Storenkasten). In solchen Fällen muss das Nest umgesiedelt oder entfernt werden. Die Bekämpfung mit einem Insektizid muss durch eine Fachperson erfolgen; sie ist kostenpflichtig.
Dazu können Sie sich an eine Schädlingsbekämpfungsfirma wenden, zum Beispiel:
Marc Vieli, Vieli's Haus & Gartenunterhalt, 8802 Kilchberg | 079 826 34 02 |
Inro AG, 8404 Winterthur | 052 242 66 06 |
Desinfecta AG, 8101 Dällikon | 044 847 66 66 |
Die Feuerwehr steht nur noch für Notfälle (Rettungseinsätze) zur Verfügung (Tel. 118)
Jagdaufsicht
Der Wildhüter (Jagdaufseher) ist zuständig für:
- Kontrolle der Wildschongebiete
- Bergung von toten Wildtieren
- Entfernen von Kleintieren (z.B. Marder) aus Dachstöcken etc.
- Abschiessen von Tauben und Krähen und anderen Wildtieren (z.B. Füchse)
079 404 84 60
Fischereiaufsicht
Der Kanton Zürich ist in fünf Fischereikreise unterteilt. Die Gemeinde Kilchberg ist dem Kreis 5 zugeteilt.
Weiterführender Link
Fischereiaufsicht Kanton Zürich