Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst Hundehalter?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Gemeindepolizei melden. Diese erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Sobald der Hund bei Ihnen einzieht, muss der Tierarzt die Registratur in Amicus vornehmen. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt prüfen lassen.
Alle Ersthundehaltenden im Kanton Zürich müssen eine Theorieprüfung absolvieren.
Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs. Dieser beginnt frühestens nach dem 6. Lebensmonat und muss spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes absolviert worden sein.
Eine Liste der Hundeschulen im Kanton Zürich finden Sie hier.
Bitte melden Sie Ihren Hund spätesten 10 Tage nach Übernahme bei der Gemeinde an. Dies erfolgt online oder persönlich am Schalter der Gemeindepolizei .
Sie ziehen mit Ihrem Hund in unsere Gemeinde ein oder planen einen Wegzug?
Das An- und Abmelden Ihres Hundes melden Sie bitte innerhalb von 10 Tagen online oder persönlich am Schalter der Gemeindepolizei. Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Bitte melden Sie folgende Ereignisse selbstständig innert 10 Tagen auf Amicus:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Ab Januar 2026 wird die bisherige, physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden wird weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post versendet. Als kostenlose Alternative wird die ePetCard eingeführt.
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über Amicus verwalten oder alternativ die kostenlose App Animundo nutzen.
Hundegebühr
Die Hundegebühr wird immer Anfangs des Jahres in Rechnung gestellt. Wird der Hund nach dem 31. Juni angemeldet reduziert sich die Hundegebühr.
Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Gebühren in der Gemeinde Kilchberg:
| Hundehaltung Gebühren | |
| Hundeabgabe, Kantonsbeitrag (pro Hund) | CHF 30.00 |
| Hundeabgabe, Gemeindebeitrag (pro Hund) | CHF 170.00 |
| Jahresabgabe pro Hund total (Kanton + Gemeinde) | CHF 200.00 |
| Ordentliche Anmeldung | CHF 20.00 |
| Meldung bei Amicus | CHF 30.00 |
Tierfundmeldung
Ihnen ist ein Tier zugelaufen oder ein Haustier aufgefallen, das möglicherweise sein Zuhause nicht mehr findet? Auf der zentralen Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale können Sie das melden. Die Schweizerische Tiermeldezentrale ist in der Schweiz die grösste Datenbank für vermisste und gefundene Tiere.
Tiervermisstenmeldung
Kommt Ihr Haustier nicht mehr nach Hause, dann melden Sie Ihr vermisstes Tier auf der zentralen Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale.
Tote Tiere (Kadaver von Heim- und Nutztieren) können zur Entsorgung Zimmerberg gebracht werden. Dort werden sie fachmännisch entsorgt.
Alternativ bietet der Werkhof der Gemeinde Kilchberg einen kostenpflichtigen Abholservice (Abdecker). Telefonische Bestellung unter 044 716 31 50, ausserhalb der Bürozeiten: 079 252 97 68.
Wichtiger Hinweis:
Kadaver dürfen nicht im Freien deponiert werden.
Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen
Ein Zusammentreffen mit diesen nützlichen Insekten löst oft Unsicherheit und auch Angst aus. Die Angst ist aber in vielen Fällen unbegründet.
In Ihrer nahen Umgebung haben sich Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen eingenistet?
Gehen Sie wie folgt vor:
Bienen
Ein Zusammentreffen mit diesen nützlichen Insekten löst oft Unsicherheit und auch Angst aus. Die Angst ist aber in vielen Fällen unbegründet. Mit Verständnis, vernünftigem Verhalten und ein wenig Wissen werden Insekten zu interessanten Beobachtungsobjekten für Jung und Alt.
Wespen, Hummeln, Hornissen / Schädlingsbekämpfung:
Wespen, Hummeln und Hornissen sind wichtige Nützlinge. Insekten und ihre Nester erfordern in der Regel kein sofortiges Handeln. Sie können aber lästig werden, besonders wenn sich die Nester zu nahe an Aufenthaltsorten von Menschen befinden (z.B. Storenkasten). In solchen Fällen muss das Nest umgesiedelt oder entfernt werden. Die Bekämpfung mit einem Insektizid muss durch eine Fachperson erfolgen; sie ist kostenpflichtig.
Dazu können Sie sich an eine Schädlingsbekämpfungsfirma wenden, zum Beispiel:
| Marc Vieli, Vieli's Haus & Gartenunterhalt, 8802 Kilchberg | 079 826 34 02 |
| Inro AG, 8404 Winterthur | 052 242 66 06 |
| Desinfecta AG, 8101 Dällikon | 044 847 66 66 |
Die Feuerwehr steht nur noch für Notfälle (Rettungseinsätze) zur Verfügung (Tel. 118)
Jagdaufsicht
Der Wildhüter (Jagdaufseher) ist zuständig für:
- Kontrolle der Wildschongebiete
- Bergung von toten Wildtieren
- Entfernen von Kleintieren (z.B. Marder) aus Dachstöcken etc.
- Abschiessen von Tauben und Krähen und anderen Wildtieren (z.B. Füchse)
079 404 84 60
Fischereiaufsicht
Der Kanton Zürich ist in fünf Fischereikreise unterteilt. Die Gemeinde Kilchberg ist dem Kreis 5 zugeteilt.
Weiterführender Link
Fischereiaufsicht Kanton Zürich


