Anmeldung in Kilchberg
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Kilchberg. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen! Gerne stellen wir Ihnen unsere Gemeinde in unserer Broschüre "Willkommen in Kilchberg" vor.
Bitte melden Sie sich online bei eUmzug an oder persönlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste und halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Bilddokument (Pass oder Identitätskarte)
- Familienausweis
- Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen
- bei gerichtlicher Trennung amtlicher Beschluss
- Versicherungsnachweis Krankenkasse
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis; bei Untermiete schriftliches Einverständnis der Liegenschaftenverwaltung/Eigentümer
- Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
Anmeldegebühr CHF 40.00 (pro erwachsene Person)
Der Nebenwohnsitz besteht darin, dass Sie am Wochenaufenthaltsort normalerweise weder steuerpflichtig noch stimmberechtigt sind. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatausweis
- Bilddokument (Pass oder Identitätskarte)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis; bei Untermiete schriftliches Einverständnis der Liegenschaftenverwaltung/Eigentümer
Anmeldegebühr CHF 80.00 (pro erwachsene Person)
- Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
- Bilddokument (Pass, Identitätskarte oder Personalausweis)
- Geburtsschein
- Zivilstandsnachweis Eheschein oder Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- Versicherungsnachweis Krankenkasse
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis; bei Untermiete schriftliches Einverständnis der Liegenschaftenverwaltung/Eigentümer
- Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Arbeitsvertrag (mit Ausländerausweis L und B)
- Gebühr Ausländerausweis (Vorinkasso)
Anmeldegebühr CHF 40.00 (pro erwachsene Person)
Vereinbaren Sie hier einen Termin für die persönliche Vorsprache.
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Online Anmeldung eUmzug
Verknüpfte Dokumente
Broschüre «Willkommen in Kilchberg»
Gebührenreglement Gemeinde Kilchberg
Bitte melden Sie sich online bei eUmzug ab oder persönlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste und halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Pass oder Identitätskarte
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
- Neuer Mietvertrag
- Militär- oder Zivilschutzdienstpflichtige bitte zusätzlich Dienst- und/oder Zivilschutzbüchlein an die Militärverwaltung senden (Couverts sind am Schalter der Einwohnerdienste erhältlich).
Adresse:
Militärverwaltung – Kreiskommando des Kantons Zürich
Kontrollwesen Region West
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie folgendes beachten:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub
- Abmeldung bei den Einwohnerdiensten mit Niederlassungsausweis bzw. Ausländerausweis
Wichtiger Hinweis:
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C verlieren Ihre Niederlassung, wenn Sie vor der Abmeldung ins Ausland kein Gesuch um Aufrechterhaltung stellen. Ein solches Gesuch ist rechtzeitig (ca. 3 bis 6 Monate) vor Abreise an das Migrationsamt des Kantons Zürich zu richten.
Adresse:
Migrationsamt des Kantons Zürich
Berninastrasse 45
8090 Zürich
Ummeldung innerhalb Kilchberg
Wenn Sie innerhalb von Kilchberg umziehen, melden Sie sich online bei eUmzug oder persönlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tage am Schalter der Einwohnerdienste um und halten Sie folgende Dokumente bereit:
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Online Ummeldung eUmzug
Verknüpftes Dokument
Gebührenreglement Gemeinde Kilchberg
Für unsere ausländischen Einwohner/innen nehmen wir folgende Gesuche zuhanden des Migrationsamts des Kantons Zürich entgegen:
- Einreisegesuche
- Aufenthaltsgesuche
- Niederlassungsgesuche
- Verlängerungsgesuche
- Umwandlungsgesuche
Ausländische Staatsangehörige dürfen nur dann zum Stellenantritt oder zum dauernden Aufenthalt einreisen, wenn sie eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung besitzen.
Der/Die Bewilligungsinhaber/in muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerdienste persönlich anmelden. Weitere Angaben im Bezug auf Visa, Einreise und Anmeldung erhalten Sie direkt beim Migrationsamt.
EG-EFTA-Bürger
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweis-Kategorien B und C erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom Staatssekretariat für Migration SEM in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B) und mit dem Ausländerausweis und Reisepass der Einwohnerdienste spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung persönlich vorgelegt werden. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es sofort an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
In Vorbereitung auf Ihren Termin bei den Einwohnerdiensten füllen Sie hier das benötigte Formular aus.
Die Gebühren müssen im Voraus bezahlt werden.
Bearbeitungsdauer durch das Migrationsamt kann je nach Volumen zwischen ca. 2-4 Wochen variieren.
Drittstaatenangehörige
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweis-Kategorien B und C erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom Staatssekretariat für Migration SEM in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B) und mit dem Ausländerausweis und dem Reisepass spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung der Einwohnerdienste persönlich vorgelegt werden. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es sofort an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
Die Gebühren müssen im Voraus bezahlt werden.
Bearbeitungsdauer durch das Migrationsamt kann je nach Volumen zwischen ca. 2-4 Wochen variieren.
Migrationsamt des Kantons Zürich
City Bernina
Berninastrasse 45
8090 Zürich
Telefon: 043 259 88 00
Online-Kontaktformular
Schalter: Montag bis Freitag 08.00 – 16.00 Uhr
Telefon: Montag bis Freitag 08.00 – 16.30 Uhr
Einzug-/Auszugsanzeige durch Vermieter
Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Dies gilt für die Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden.
Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. Die Meldung können Sie online machen.
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Drittmeldung
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