Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.

Beim Zu- oder Wegzug aus einer Gemeinde fallen einige administrative Pflichten für Sie an. Auf dieser Seite helfen wir Ihnen, diese so einfach und rasch wie möglich zu erledigen. Auch beim Umzug innerhalb der Gemeinde bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen umzumelden.
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Kilchberg. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen! Gerne stellen wir Ihnen unsere Gemeinde in unserer Broschüre "Willkommen in Kilchberg" vor.
Bitte melden Sie sich online bei eUmzug an oder persönlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste und halten Sie folgende Dokumente bereit:
Anmeldegebühr CHF 40.00 (pro erwachsene Person)
Der Nebenwohnsitz besteht darin, dass Sie am Wochenaufenthaltsort normalerweise weder steuerpflichtig noch stimmberechtigt sind. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Anmeldegebühr CHF 80.00 (pro erwachsene Person)
Anmeldegebühr CHF 40.00 (pro erwachsene Person)
zuzüglich Gebühr Ausländerausweis (Vorinkasso)
Weiterführender Link
Online Anmeldung eUmzug
Verknüpfte Dokumente
Broschüre «Willkommen in Kilchberg»
Gebührentarif Gemeinde Kilchberg
Bitte melden Sie sich online bei eUmzug ab oder persönlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste und halten Sie folgende Dokumente bereit:
Adresse:
Militärverwaltung – Kreiskommando des Kantons Zürich
Kontrollwesen Region West
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie folgendes beachten:
Wichtiger Hinweis:
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C verlieren Ihre Niederlassung, wenn Sie vor der Abmeldung ins Ausland kein Gesuch um Aufrechterhaltung stellen. Ein solches Gesuch ist rechtzeitig (ca. 3 bis 6 Monate) vor Abreise an das Migrationsamt des Kantons Zürich zu richten.
Adresse:
Migrationsamt des Kantons Zürich
Berninastrasse 45
8090 Zürich
Wenn Sie innerhalb von Kilchberg umziehen, melden Sie sich online bei eUmzug oder persönlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tage am Schalter der Einwohnerdienste um und halten Sie folgende Dokumente bereit:
Weiterführender Link
Online Ummeldung eUmzug
Verknüpftes Dokument
Gebührentarif Gemeinde Kilchberg
Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Dies gilt für die Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden.
Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. Die Meldung können Sie online machen.
Weiterführender Link
Website Drittmeldung
Gemeinde Kilchberg
Bereich Einwohnerdienste
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg