Einwohnerinnen und Einwohner, die über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, können einen Pass oder eine Identitätskarte (ID) beantragen.
Wer eine neue oder zum ersten Mal eine Identitätskarte (ohne Pass) möchte, kann diese persönlich am Schalter der Einwohnerdienste seiner Wohngemeinde beantragen.
Mitzubringen sind:
- die alte Identitätskarte (bei Verlust muss eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorliegen)
- bei Erstbeantragung ein amtliches Ausweispapier
- ein aktuelles Passfoto (auch für Kleinkinder nötig) - "Infoblatt Kriterien Fotos" beachten
Wichtiger Hinweis:
- Handlungsunfähige Personen (Kinder unter 18 Jahren sowie Bevormundete) müssen ihren gesetzlichen Vertreter zur Unterzeichnung mitbringen
- Die Identitätskarte wird Ihnen nach rund zehn Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt
- Kombiangebote (Identitätskarte und Pass) können nur beim kantonalen Passbüro beantragt werden
Gebühren und Gültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauer | Kosten inkl. Porto | |
Identitätskarte Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70.00 |
Identitätskarte Kinder/Jugendliche | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Das kantonale Passbüro nimmt keine Anträge für die Ausstellung einer Identitätskarte entgegen.
Benötigen Sie einen neuen Pass?
Melden Sie sich beim kantonalen Passbüro. Oder bestellen Sie Ihren Pass direkt online. Eine Beantragung von Pass oder Kombi (Pass und ID) beim kantonalen Passbüro ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.
Minderjährige müssen in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteils erscheinen.
Bringen Sie zum vereinbarten Termin beim Passbüro folgende Unterlagen mit:
- Vorhandener abgelaufener oder gültiger Pass und/oder ID
- Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige bei einer Schweizer Polizeistelle
Folgende Dokumente können zusätzlich verlangt werden: Personenstandsausweis, Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, Nachweis der elterlichen Sorge, Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge.
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht.
In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden, zum Beispiel weil die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Ausweises nicht ausreicht. Die maximale Gültigkeit eines provisorischen Passes beträgt 12 Monate und muss bei der Einreise in die Schweiz zurückgegeben werden. In der Regel wird er schon am Flughafen eingezogen.
Der provisorische Pass ist ebenfalls beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Vorhandener abgelaufener oder gültiger Pass und/oder ID (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige bei einer Schweizer Polizeistelle)
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
Ausstellungsdauer: ca. 1 Stunde
Preis exkl. Porto | Gültigkeit | |
Pass Erwachsene | CHF 140.00 | 10 Jahre |
Pass Kinder (0 – 18 Jahre) | CHF 60.00 | 5 Jahre |
Kombi (Pass und ID) Erwachsene | CHF 148.00 | 10 Jahre |
Kombi (Pass und ID) Kinder (0 – 18 Jahre) | CHF 68.00 | 5 Jahre |
Provisorischer Pass (kein Porto) | CHF 100.00 | 12 Monate / 1 Reise |
Provisorischer Pass Flughafen (kein Porto) | CHF 150.00 | 12 Monate / 1 Reise |
Die Ausweise werden innert zehn Arbeitstagen direkt mit eingeschriebener Post an die bekannt gegebene Zustelladresse gesendet.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten oder im Internet unter Passbüro oder Schweizer Pass.
Weiterführende Links
Website Fedpol
Website Passbüro Kanton Zürich
Verknüpfte Dokumente
Infoblatt Bezug ID, Pass, Notpass
Benötigte Dokumente für Antrag Pass oder Kombi
Sie benötigen einen Heimatausweis (Aufenthaltsausweis), wenn Sie sich vorübergehend in einer anderen Gemeinde anmelden, um dort als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter zu arbeiten oder zu studieren. Der Heimatausweis wird von der Wohngemeinde ausgestellt und bescheinigt, dass der Heimatschein in der Wohngemeinde hinterlegt ist. Das Stimm- und Steuerdomizil (der gesetzliche Wohnsitz) bleibt somit in der Gemeinde. Der Heimatausweis ist in der Regel auf 1 Jahr befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Den Heimatausweis können Sie online bestellen oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Ebenso können Sie die Verlängerung des Heimatausweises online beantragen.
eServicePortal Kilchberg
Heimatausweis bestellen (für 1, 2 oder 3 Jahre)
Heimatausweis verlängern
Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck den Nachweis Ihres Wohnsitzes? Eine Wohnsitzbestätigung oder Wohnsitzbescheinigung bescheinigt Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde. Sie können die Bescheinigung online bestellen oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste beziehen.
eServicePortal Kilchberg
Wohnsitzbestätigung online bestellen
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und urteilsfähig (nicht unter umfassender Beistandschaft stehend) ist. Das Dokument wird von den Einwohnerdiensten ausgestellt und kann online bestellt werden oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden.
eServicePortal Kilchberg
Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen