Einwohnerinnen und Einwohner, die über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, können einen Pass oder eine Identitätskarte (ID) beantragen.
Wer eine neue oder zum ersten Mal eine Identitätskarte (ohne Pass) möchte, kann diese persönlich am Schalter der Einwohnerdienste seiner Wohngemeinde beantragen.
Mitzubringen sind:
- die alte Identitätskarte (bei Verlust muss eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorliegen)
- bei Erstbeantragung ein amtliches Ausweispapier
- ein aktuelles Passfoto (auch für Kleinkinder nötig) - "Infoblatt Kriterien Fotos" beachten
Wichtiger Hinweis:
- Handlungsunfähige Personen (Kinder unter 18 Jahren sowie Bevormundete) müssen ihren gesetzlichen Vertreter zur Unterzeichnung mitbringen
- Die Identitätskarte wird Ihnen nach rund zehn Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt
- Kombiangebote (Identitätskarte und Pass) können nur beim kantonalen Passbüro beantragt werden
Gebühren und Gültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauer | Kosten inkl. Porto | |
Identitätskarte Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70.00 |
Identitätskarte Kinder/Jugendliche | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Das kantonale Passbüro nimmt keine Anträge für die Ausstellung einer Identitätskarte entgegen.
Benötigen Sie einen neuen Pass?
Das kantonale Passbüro stellt Ihnen einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) aus, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen und Ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Für kurzfristige Reisen erhalten Sie vom Passbüro auch einen provisorischen Pass.
Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Datenerfassung können keine Ausweise ausgestellt werden. Am vereinbarten Termin müssen Sie persönlich im Passbüro erscheinen.
Das Passbüro bearbeitet Ihren Antrag für einen Pass oder ein «Kombi», vereinbart mit Ihnen einen verbindlichen Termin und erfasst vor Ort Ihre biometrischen Daten (Fingerabdruck, Foto, Unterschrift).
Minderjährige müssen in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteils erscheinen.
Bringen Sie zum vereinbarten Termin beim Passbüro folgende Unterlagen mit:
- Vorhandener abgelaufener oder gültiger Pass und/oder ID
- Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige bei einer Schweizer Polizeistelle
Folgende Dokumente können zusätzlich verlangt werden: Personenstandsausweis, Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, Nachweis der elterlichen Sorge, Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge.
Notpässe (provisorische Pässe) enthalten im Gegensatz zum Pass keinen Datenchip und werden sowohl vom Passbüro als auch vom Notpassbüro am Flughafen ausgestellt. Für einen Notpass brauchen Sie keinen Termin. Eine telefonische Voranmeldung 043 259 73 73 ist jedoch nützlich.
Der Notpass kann vor Ort gedruckt werden. Er hat allerdings den Nachteil, dass er nicht von allen Ländern zur Einreise oder zum Transit akzeptiert wird. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft/dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro, oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.
Bei grosser Nachfrage (zum Beispiel vor und während der Schulferien) müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Minderjährige, die einen Notpass benötigen, müssen von den Eltern begleitet werden. Ist das nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile vorzuweisen.
Weitere Informationen zum Notpass und ein Zustimmungsformular für das Beantragen von Notpässen für Minderjährige finden Sie auf der Website des kantonalen Passbüros unter "Merkblätter & Formulare".
Zur Beantragung sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Vorhandener abgelaufener oder gültiger Pass und/oder ID (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige bei einer Schweizer Polizeistelle)
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
Preis inkl. Porto | Gültigkeit | |
Pass Erwachsene | CHF 145.00 | 10 Jahre |
Pass Kinder (0 – 18 Jahre) | CHF 65.00 | 5 Jahre |
Kombi (Pass und ID) Erwachsene | CHF 158.00 | 10 Jahre |
Kombi (Pass und ID) Kinder (0 – 18 Jahre) | CHF 78.00 | 5 Jahre |
Provisorischer Pass (kein Porto) | CHF 100.00 | 12 Monate / 1 Reise |
Provisorischer Pass Flughafen (kein Porto) | CHF 150.00 | 12 Monate / 1 Reise |
Die Gebühren bezahlen Sie bitte vor Ort mit Kredit- oder Debitkarte, digital mit Twint, oder in bar. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich. Die Ausweise werden erst zur Produktion freigegeben, wenn die Gebühren bezahlt sind.
Die Ausweise werden innert zehn Arbeitstagen eingeschrieben an die im Antrag erfasste Zustelladresse verschickt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten oder auf der Website unter Passbüro oder Schweizer Pass.
Weiterführende Links
Fedpol
Passbüro Kanton Zürich
Verknüpfte Dokumente
Infoblatt Bezug ID, Pass, Notpass
Benötigte Dokumente für Antrag Pass oder Kombi
Sie benötigen einen Heimatausweis (Aufenthaltsausweis), wenn Sie sich vorübergehend in einer anderen Gemeinde anmelden, um dort als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter zu arbeiten oder zu studieren. Der Heimatausweis wird von der Wohngemeinde ausgestellt und bescheinigt, dass der Heimatschein in der Wohngemeinde hinterlegt ist. Das Stimm- und Steuerdomizil (der gesetzliche Wohnsitz) bleibt somit in der Gemeinde. Der Heimatausweis ist in der Regel auf 1 Jahr befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Den Heimatausweis können Sie online bestellen (für 1, 2 oder 3 Jahre)/verlängern oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beziehen oder verlängern.
Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck den Nachweis Ihres Wohnsitzes? Eine Wohnsitzbestätigung oder Wohnsitzbescheinigung bescheinigt Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde. Sie können die Wohnsitzbescheinigung online bestellen oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste beziehen.
Dieses Dokument bestätigt, dass die darauf aufgeführte Person zum Zeitpunkt der Ausstellung am Leben war. Die Lebensbescheinigung wird mehrheitlich für die Pensionskassen gebraucht.
Bitte beachten Sie, dass die Lebensbescheinigung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste während den Öffnungszeiten unter Vorlage eines Bilddokumentes (Identitätskarte oder Pass) zu beziehen ist. Die Gebühr beläuft sich auf CHF 20.00.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und urteilsfähig (nicht unter umfassender Beistandschaft stehend) ist. Das Dokument wird von den Einwohnerdiensten ausgestellt und kann online bestellt werden oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden.
Weiterführender Link
Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen