Je nach Zweck und der Länge Ihres Aufenthaltes in der Schweiz, erhalten Sie eine unterschiedliche Bewilligung. Zuständig für die Ausstellung dieser Dokumente ist das Migrationsamt des Kanton Zürich.
Informationen rund um das Thema Familiennachzug, welche Unterlagen Sie für einen Antrag benötigen und ob Sie Anspruch auf den Nachzug ihrer Familie haben, erteilt Ihnen das Migrationsamt des Kanton Zürich.