Blick auf den Zürichsee Frühling

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Steuererklärung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ihre Steuerklärung digital auszufüllen und einzureichen, eine Fristerstreckung zu beantragen oder ihre Zahlungsverbindung für allfällige Rückzahlungen zu ändern.

Inhaltsverzeichnis

Seit der Steuerperiode 2020 kann die Steuererklärung komplett online ausgefüllt und eingereicht werden. Dabei fällt die Unterschrift weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden.

Der Zugang zur Anwendung und weitere Informationen sind auf dem Portal "ZHprivateTax" des kantonalen Steueramtes zu finden.

Füllen Sie Ihre Steuererklärung digital am Computer aus. Durch den Import der Vorjahresdaten sparen Sie nebst Papier auch Zeit. Danach reichen Sie die ausgedruckte Version mit Ihren Beilagen postal ein.

Weiterführende Links
Downloadseite PrivateTax Kanton Zürich
Infos Steuererklärung natürliche Personen (Kant. Steuerverwaltung Zürich)

Verknüpftes Dokument
How to fill in Your Tax Return (English)

Die Steuererklärung ist zusammen mit den Kaufverträgen und allen Belegen innert 30 Tagen dem Steueramt der Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, einzureichen. Auskünfte können dort eingeholt werden.

Weiterführender Links
Formular Steuererklärung für Grundstückgewinnsteuer

Der Steuerrechner ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.

Weiterführender Link
Steuerrechner

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Steuererklärung fristgerecht bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist online eine Fristerstreckung beantragen.

  • Fristerstreckungsgesuche sind kostenlos.
  • Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer sowie Ihr Geburtsdatum. Wo finde ich die PID-Nummer?
  • Fristerstreckungen werden bis spätestens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt und können bis zu diesem Datum auch elektronisch vorgenommen werden.
  • Nach dem Versand der Mahnung kann eine Fristverlängerung nicht mehr erfasst werden.
  • Wer eine Frist länger als 30. November 2024 beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe schriftlich an den Bereich Steuern richten.
  • Bitte nach dem Absenden die rote Meldung beachten!
  • Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen oder im Online-Services zu erfassen

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Fristerstreckungsgesuch Steuern Natürliche Personen
Online-Service Fristerstreckung Juristische Personen 

Falls Sie das Konto oder die Bank gewechselt haben und Ihre Zahlungsverbindung für eine allfällige Steuerrückzahlung ändern möchten, füllen Sie das Formular aus

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Formular Änderung Zahlungsverbindung Steuern

Ihre (Offline) Steuererklärung wird nach der Einreichung gescannt und elektronisch archiviert. Diese Dienstleistung erfolgt seit Januar 2024 durch das Scan-Center des Steueramtes der Stadt Zürich, welches alle Gemeinden des Kantons Zürich betreut.

Nach dem Scanvorgang werden die Daten und Bilder auf elektronischem Weg an den Bereich Steuern der Gemeinde Kilchberg übermittelt. Es erfolgen keine Rücksendungen an die Gemeinde Kilchberg.

Für die direkte Zustellung der Steuererklärung an das Scan-Center ist folgende Anschrift zu verwenden.

Zürich Gemeinden – Steuererklärung
c/o Scan-Center
Postfach
8010 Zürich

Steuern.easy - Steuerwissen für Jugendliche

Hilfreiche Tipps und Tricks für Jugendliche und Junggebliebene zum Ausfüllen der Steuererklärung bietet die Plattform Steuern.easy. Zudem Hilfe zur Budgetplanung und einfach erklärte Informationen zum Steuersystem in der Schweiz.

Weiterführender Link
Steuern.easy

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Bereich Steuern
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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