Tickerverlosung für den Kilchberger Schwinget 2026


Am Sonntag, 8. März 2026 (2. Wahlgang am 14. Juni 2026) stehen die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk zu wählenden Gemeindebehörden und Kirchenpflegen für die Amtsdauer 2026 - 2030 an.
Am Sonntag, 8. März 2026 (2. Wahlgang am 14. Juni 2026) stehen die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk zu wählenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 an.
Die Erneuerungswahlen der an der Urne gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) zu wählenden Gemeindeorgane werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (Art. 7 GO). Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt. Es wird ein Vorverfahren nach §§ 48 – 53 GPR, also mit der Ansetzung einer 40- und 7-tägigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zur Anwendung gelangen.
Auch die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflege der evangelisch-reformierten Kirche Kilchberg und derjenigen der römisch-katholischen Kirchenpflege Kilchberg erfolgt durch die Politische Gemeinde Kilchberg.
Die Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kilchberg vom 1. September 2023 schreibt im Art. 6 Abs. 2 den Einsatz von gedruckten Wahlvorschlägen vor. Dementsprechend muss ebenfalls das Vorverfahren nach §§ 48 – 53 GPR, also mit der Ansetzung einer 40- und 7-tägigen Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen, zur Anwendung gelangen.
Die Kirchgemeindeordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kilchberg vom 19. Mai 2019 schreibt im Art. 7. Abs. 2 vor, dass sich das Verfahren für die Wahl der Kirchenpflege nach dem Wahlverfahren der politischen Gemeinde Kilchberg richtet.
Anzahl Stimmberechtigte: 5'045
Gemeinderat:
Stimmbeteiligung: 48.46 %; Absolutes Mehr bei 865 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Scholl Phyllis | 1'537 | ja |
| Barmettler Peter | 1'505 | ja |
| Dudle Cornel | 1'499 | ja |
| Eckert Andreas | 1'368 | ja |
| Meister Marina | 1'297 | ja |
| Gilg Susanne | 1'216 | ja |
| Stucki Katharina 'Kati' | 1'173 | ja |
| Contino Joel | 854 | nein |
| Häusler-Michel Edith | 794 | nein |
| Meyer Sven | 752 | nein |
| Vereinzelte | 103 |
Präsidentin oder Präsident:
Absolutes Mehr bei 1'013 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Scholl Phyllis | 1'196 | ja |
| Häusler-Michel Edith | 405 | nein |
| Contino Joel | 306 | nein |
| Vereinzelte | 117 |
Rechnungsprüfungskommission:
Stimmbeteiligung: 40.40 %; Absolutes Mehr bei 642 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Rohner Christoph | 1'275 | ja |
| Vogel Michael | 1'193 | ja |
| Bannwart Beat | 1'152 | ja |
| Fäh Regula | 1'134 | ja |
| Giudicetti Reto | 1'107 | ja |
| Salvi Irene | 1'059 | ja |
| Rohner Urs | 1'002 | ja |
| Nolte Stefan | 948 | nein |
| Vereinzelte | 104 |
Präsident:
Absolutes Mehr bei 666 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Rohner Christoph | 1'017 | ja |
| Vereinzelte | 313 |
Schulpflege:
Stimmbeteiligung: 41.67 %; Absolutes Mehr bei 677 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Capeder-Meyer Marion | 1'249 | ja |
| Bertsch Nicole | 1'208 | ja |
| Knechtle Géraldine | 1'203 | ja |
| Papoutsis Evangelos | 1'095 | ja |
| Zeltzer Cécile | 1'046 | ja |
| Klein-Brandner Corinne | 907 | nein |
| Vereinzelte | 56 |
Baukommission:
Stimmbeteiligung: 42.83 %; Absolutes Mehr bei 712 Stimmen.
| Stimmen erhalten | ja | |
|---|---|---|
| Arndt René | 1'199 | ja |
| Berger Janina | 1'169 | ja |
| Capeder Sandro | 1'098 | ja |
| Müller Robin | 1'091 | ja |
| Feurer Michel | 1'088 | ja |
| Grisch Daniela | 1'064 | ja |
| Zwicker Benjamin 'Beni' | 1'007 | nein |
| Coduti Gianluca | 754 | nein |
| Vereinzelte | 67 |
Sozialkommission:
Stimmbeteiligung: 41.33 %; Absolutes Mehr bei 644 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Rohner Lisa | 1'415 | ja |
| Chicherio-Baumgartner Eva | 1'284 | ja |
| Kaufmann Michael 'Mitsch' | 1'194 | ja |
| Haller Margrit | 1'187 | ja |
| Vereinzelte | 71 |
Das detaillierte Wahlprotokoll kann unter www.kilchberg.ch oder innerhalb der Rekursfrist im Gemeindehaus, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, eingesehen werden.
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg 10. März 2026
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Nach Ablauf der zweiten 7-tägigen Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
Gemeinderat:
Davon als Präsidentin oder Präsident:
Scholl Phyllis (bisher)
Rechnungsprüfungskommission:
Davon als Präsident:
Schulpflege:
Zeltzer Cécile, geb. 1979, Bankangestellte, Im Baumgarten 2, neu, FDP
Baukommission:
Zwicker Benjamin 'Beni', geb. 1975, Abteilungsleiter Hochbau/Planung/Liegenschaften Gemeinde Rüschlikon, Vorbühlstrasse 16, neu, parteilos
Sozialkommission:
Rohner Lisa, geb. 1982, Dipl. Pflegefachfrau, Weinbergstrasse 24, neu, FDP
Die Erneuerungswahlen, welche am Sonntag, 8. März 2026, stattfinden, werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (Art. 7 GO). Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 19. Dezember 2025
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Innerhalb der ersten 40-tägigen Frist im Zeitraum vom 21. Oktober 2025 bis 30. November 2025 sind folgende gültige Wahlvorschläge eingegangen:
Gemeinderat:
Davon als Präsidentin oder Präsident:
Scholl Phyllis (bisher)
Rechnungsprüfungskommission:
Davon als Präsident:
Schulpflege:
Zeltzer Cécile, geb. 1979, Bankangestellte, Im Baumgarten 2, neu, FDP
Baukommission:
Müller Robin, geb. 1984, Unternehmer, Weinbergstrasse 71, bisher, FDP
Sozialkommission:
Rohner Lisa, geb. 1982, Dipl. Pflegefachfrau, Weinbergstrasse 24, neu, FDP
Die Wahlvorschläge können nun innert der zweiten, 7-tägigen Frist geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die geänderten, zurückgezogenen und neuen Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. GO und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg haben. Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Kilchberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die definitiv vorgeschlagenen Personen werden am Freitag, 19. Dezember 2025, veröffentlicht.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 5. Dezember 2025
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 mit Beschluss-Nr. 2025-49 vom 25. März 2025 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) der Politischen Gemeinde sind an der Urne zu wählen:
7 Mitglieder des Gemeinderates inkl. Präsident/in
7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. Präsident/in
5 Mitglieder der Schulpflege
6 Mitglieder der Baukommission
4 Mitglieder der Sozialkommission
Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. GO und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Sonntag, 30. November 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg haben. Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Kilchberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite https://www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am Freitag, 5. Dezember 2025, nach Ablauf der ersten 40-tägigen Frist (30. November 2025), veröffentlicht. Innert einer zweiten 7-tägigen Frist, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Erneuerungswahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (Art. 7 GO). Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden. Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 21. Oktober 2025
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Anzahl Stimmberechtigte: 1'594
Stimmbeteiligung: 42.35 %; Absolutes Mehr bei 331 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Grüneisen Susanne | 664 | ja |
| Hürlimann Aaron | 664 | ja |
| Bertsch Joachim | 661 | ja |
| Lanz Karin | 661 | ja |
| Dietrich Christine | 657 | ja |
| Jäkel Matthias | 656 | ja |
| Stulzer Walter | 655 | ja |
| Vereinzelte | 4 |
Präsidentin oder Präsident:
Absolutes Mehr bei 333 Stimmen.
| Stimmen erhalten | gewählt | |
|---|---|---|
| Bertsch Joachim | 650 | ja |
| Vereinzelte | 14 |
Das detaillierte Wahlprotokoll kann unter www.kilchberg.ch oder innerhalb der Rekursfrist im Gemeindehaus, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, eingesehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Präsidium Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg 10. März 2026
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Auf die Wahlanordnung vom 21. Oktober 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder der römisch-katholischen Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten sind gleich viele Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen stimmen zudem mit den definitiv vorgeschlagenen überein. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte i.V.m. Art. 7, Kirchgemeindeordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde St. Elisabeth Kilchberg).
Für die Amtsdauer 2026 – 2030 erklärt der Gemeinderat Kilchberg gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 13. Januar 2026 folgende Personen in stiller Wahl als gewählt:
Slotosch Bianca, geb. 1986, Hausfrau, Kreuzstrasse 23b, 8802 Kilchberg, neu
Davon als Präsident:
Jäckle Rolf (bisher)
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der katholischen Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 16. Januar 2026
Für die römisch-katholische Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Nach Ablauf der zweiten 7-tägigen Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Kilchberg liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
Davon als Präsidentin oder Präsident:
Bertsch Joachim (bisher)
Die Erneuerungswahlen, welche am Sonntag, 8. März 2026, stattfinden, werden mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt (Art. 6, Abs. 2, Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Kilchberg).
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Präsidium Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 19. Dezember 2025
Für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Auf die Wahlanordnung vom 21. Oktober 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder der römisch-katholischen Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten sind gleich viele Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte i.V.m. Art. 7, Kirchgemeindeordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde St. Elisabeth Kilchberg).
Folgende Personen sind definitiv vorgeschlagen:
Slotosch Bianca, geb. 1986, Hausfrau, Kreuzstrasse 23b, 8802 Kilchberg, neu
Davon als Präsident:
Jäckle Rolf (bisher)
Die stille Wahl wird an der Gemeinderatssitzung vom 13. Januar 2026 traktandiert.
Kilchberg, 19. Dezember 2025
Für die römisch-katholische Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Innerhalb der ersten 40-tägigen Frist im Zeitraum vom 21. Oktober 2025 bis 30. November 2025 sind folgende gültige Wahlvorschläge eingegangen:
Davon als Präsidentin oder Präsident:
Bertsch Joachim (bisher)
Die Wahlvorschläge können nun innert der zweiten, 7-tägigen Frist geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die geänderten, zurückgezogenen und neuen Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. GO und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind und das 18. Altersjahr vollendet haben. Es können auch Mitglieder der Landeskirche gewählt werden, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen.
Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten (Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche, politischer Wohnsitz in Kilchberg, 16. Altersjahr vollendet) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die definitiv vorgeschlagenen Personen werden am Freitag, 19. Dezember 2025, veröffentlicht.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Präsidium Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 5. Dezember 2025
Für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Innerhalb der ersten 40-tägigen Frist im Zeitraum vom 21. Oktober 2025 bis 30. November 2025 sind folgende gültige Wahlvorschläge eingegangen:
Slotosch Bianca, geb. 1986, Hausfrau, Kreuzstrasse 23b, 8802 Kilchberg, neu
Davon als Präsident:
Jäckle Rolf (bisher)
Die Wahlvorschläge können nun innert der zweiten, 7-tägigen Frist geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die geänderten, zurückgezogenen und neuen Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. GO und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die Mitglied der römisch-katholischen Kirche sind und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg haben. Bisherige Mitglieder der Kirchenpflege, welche ihren Wohnsitz in Kilchberg aufgegeben haben und inzwischen in einer anderen römisch-katholischen Kirchgemeinde des Kantons Zürich Mitglied sind, können zur Wiederwahl antreten. Dies Bestimmung ist nicht anwendbar auf die Präsidentin oder den Präsidenten.
Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten (Mitglied der römisch-katholischen Kirche, politischer Wohnsitz in Kilchberg, 18. Altersjahr vollendet) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die definitiv vorgeschlagenen Personen werden am Freitag, 19. Dezember 2025, veröffentlicht.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der katholischen Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 5. Dezember 2025
Für die römisch-katholische Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Kilchberg für die Amtsdauer 2026 – 2030 mit Beschluss-Nr. 2025-49 vom 25. März 2025 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Gemäss Kirchgemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:
7 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. Präsident/in
Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit der Kirchgemeindeordnung und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Sonntag, 30. November 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind und das 18. Altersjahr vollendet haben. Es können auch Mitglieder der Landeskirche gewählt werden, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen.
Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten (Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche, politischer Wohnsitz in Kilchberg, 16. Altersjahr vollendet) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite https://www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am Freitag, 5. Dezember 2025, nach Ablauf der ersten 40-tägigen Frist (30. November 2025), veröffentlicht. Innert einer zweiten 7-tägigen Frist, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Erneuerungswahlen werden mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt (Art. 6, Abs. 2, Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Kilchberg).
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden. Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Präsidium Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 21. Oktober 2025
Für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der römisch-katholischen Kirchenpflege Kilchberg für die Amtsdauer 2026 – 2030 mit Beschluss-Nr. 2025-49 vom 25. März 2025 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Gemäss Kirchgemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:
7 Mitglieder der römisch-katholischen Kirchenpflege inkl. Präsident/in
Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit der Kirchgemeindeordnung und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Sonntag, 30. November 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die Mitglied der römisch-katholischen Kirche sind und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg haben. Bisherige Mitglieder der Kirchenpflege, welche ihren Wohnsitz in Kilchberg aufgegeben haben und inzwischen in einer anderen römisch-katholischen Kirchgemeinde des Kantons Zürich Mitglied sind, können zur Wiederwahl antreten. Dies Bestimmung ist nicht anwendbar auf die Präsidentin oder den Präsidenten.
Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten (Mitglied der römisch-katholischen Kirche, politischer Wohnsitz in Kilchberg, 18. Altersjahr vollendet) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite https://www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am Freitag, 5. Dezember 2025, nach Ablauf der ersten 40-tägigen Frist (30. November 2025), veröffentlicht. Innert einer zweiten 7-tägigen Frist, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, werden die Erneuerungswahlen mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (Art. 7 GO in Verbindung mit Art.7, Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung). Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden. Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der katholischen Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 21. Oktober 2025
Für die römisch-katholische Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Die Resultate zu den Erneuerungswahlen 2026 für die Gemeindebehörden sowie die evangelisch-reformierte Kirchenpflege finden Sie hier.
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg