Nachgefragt bei Phyllis Scholl


Am Sonntag, 8. März 2026 (2. Wahlgang am 14. Juni 2026) stehen die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk zu wählenden Gemeindebehörden und Kirchenpflegen für die Amtsdauer 2026 - 2030 an.
Am Sonntag, 8. März 2026 (2. Wahlgang am 14. Juni 2026) stehen die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk zu wählenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 an.
Die Erneuerungswahlen der an der Urne gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) zu wählenden Gemeindeorgane werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (Art. 7 GO). Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt. Es wird ein Vorverfahren nach §§ 48 – 53 GPR, also mit der Ansetzung einer 40- und 7-tägigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zur Anwendung gelangen.
Auch die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflege der evangelisch-reformierten Kirche Kilchberg und derjenigen der römisch-katholischen Kirchenpflege Kilchberg erfolgt durch die Politische Gemeinde Kilchberg.
Die Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kilchberg vom 1. September 2023 schreibt im Art. 6 Abs. 2 den Einsatz von gedruckten Wahlvorschlägen vor. Dementsprechend muss ebenfalls das Vorverfahren nach §§ 48 – 53 GPR, also mit der Ansetzung einer 40- und 7-tägigen Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen, zur Anwendung gelangen.
Die Kirchgemeindeordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kilchberg vom 19. Mai 2019 schreibt im Art. 7. Abs. 2 vor, dass sich das Verfahren für die Wahl der Kirchenpflege nach dem Wahlverfahren der politischen Gemeinde Kilchberg richtet.
Dienstag, 21. Oktober 2025
Sonntag, 30. November 2025
Freitag, 5. Dezember 2025
Freitag, 12. Dezember 2025
Freitag, 19. Dezember 2025
Sonntag, 8. März 2026, erster Wahlgang
Sonntag, 14. Juni 2026, zweiter Wahlgang
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 mit Beschluss-Nr. 2025-49 vom 25. März 2025 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) der Politischen Gemeinde sind an der Urne zu wählen:
7 Mitglieder des Gemeinderates inkl. Präsident/in
7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. Präsident/in
5 Mitglieder der Schulpflege
6 Mitglieder der Baukommission
4 Mitglieder der Sozialkommission
Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. GO und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Sonntag, 30. November 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg haben. Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Kilchberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite https://www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am Freitag, 5. Dezember 2025, nach Ablauf der ersten 40-tägigen Frist (30. November 2025), veröffentlicht. Innert einer zweiten 7-tägigen Frist, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Erneuerungswahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (Art. 7 GO). Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden. Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 21. Oktober 2025
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Kilchberg für die Amtsdauer 2026 – 2030 mit Beschluss-Nr. 2025-49 vom 25. März 2025 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Gemäss Kirchgemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:
7 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. Präsident/in
Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit der Kirchgemeindeordnung und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Sonntag, 30. November 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sind und das 18. Altersjahr vollendet haben. Es können auch Mitglieder der Landeskirche gewählt werden, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen.
Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten (Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche, politischer Wohnsitz in Kilchberg, 16. Altersjahr vollendet) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite https://www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am Freitag, 5. Dezember 2025, nach Ablauf der ersten 40-tägigen Frist (30. November 2025), veröffentlicht. Innert einer zweiten 7-tägigen Frist, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Erneuerungswahlen werden mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt (Art. 6, Abs. 2, Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Kilchberg).
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden. Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Präsidium Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 21. Oktober 2025
Für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der römisch-katholischen Kirchenpflege Kilchberg für die Amtsdauer 2026 – 2030 mit Beschluss-Nr. 2025-49 vom 25. März 2025 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Gemäss Kirchgemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:
7 Mitglieder der römisch-katholischen Kirchenpflege inkl. Präsident/in
Die Wahlvorschläge sind gemäss Art. 4 ff. Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit der Kirchgemeindeordnung und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens Sonntag, 30. November 2025, bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg oder persönlich am Schalter im 1. Stock, einzureichen.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die Mitglied der römisch-katholischen Kirche sind und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg haben. Bisherige Mitglieder der Kirchenpflege, welche ihren Wohnsitz in Kilchberg aufgegeben haben und inzwischen in einer anderen römisch-katholischen Kirchgemeinde des Kantons Zürich Mitglied sind, können zur Wiederwahl antreten. Dies Bestimmung ist nicht anwendbar auf die Präsidentin oder den Präsidenten.
Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Partei und dem Zusatz "bisher" (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten (Mitglied der römisch-katholischen Kirche, politischer Wohnsitz in Kilchberg, 18. Altersjahr vollendet) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind über die Gemeindewebsite https://www.kilchberg.ch/themen/politik-verwaltung/erneuerungswahlen-2026 oder bei der Gemeinde Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg, am Schalter 1 im ersten Stock zu beziehen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am Freitag, 5. Dezember 2025, nach Ablauf der ersten 40-tägigen Frist (30. November 2025), veröffentlicht. Innert einer zweiten 7-tägigen Frist, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, werden die Erneuerungswahlen mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (Art. 7 GO in Verbindung mit Art.7, Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung). Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden. Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8820 Kilchberg gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der katholischen Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kilchberg, 21. Oktober 2025
Für die römisch-katholische Kirchenpflege Kilchberg
GEMEINDE KILCHBERG
Bereich Präsidiales
Gemeinde Kilchberg
Abteilung Präsidiales
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg