Luftaufnahme Kilchberg

Wir möchten Ihnen helfen, dass Ihr Baugesuchverfahren möglichst effizient und reibungslos verläuft und beraten und unterstützen Sie bei Ihren Fragen und Anliegen.

Neue Baugesuche künftig über «eBaugesucheZH» – was ab 1. Oktober 2026 gilt, erfahren Sie weiter unten.

Inhaltsverzeichnis

Ab dem 1. Oktober 2026 nimmt die Gemeinde Kilchberg neu eingereichte Baugesuche ausschliesslich über die kantonale Plattform "eBaugesucheZH" entgegen. Damit wird das Baubewilligungsverfahren in Kilchberg digital und papierlos abgewickelt.

Die Plattform führt Gesuchstellende Schritt für Schritt durch die Eingabe und ermöglicht es, Baugesuche und die dazugehörigen Unterlagen elektronisch einzureichen. Auch der weitere Verlauf des Verfahrens kann online verfolgt werden.

So funktioniert die digitale Baueingabe

  1. Benutzerkonto erstellen
    Registrieren Sie sich auf der Plattform eBaugesucheZH.
  2. Baugesuch erfassen
    Erstellen Sie ein neues Bauprojekt und erfassen Sie die erforderlichen Angaben.
  3. Unterlagen hochladen
    Laden Sie Pläne, Formulare und weitere erforderliche Dokumente direkt auf der Plattform hoch.
  4. Baugesuch einreichen
    Reichen Sie das Baugesuch elektronisch ein. Das Unterschriftenblatt kann entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) elektronisch unterzeichnet oder ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet per Post an die Gemeinde eingereicht werden.
  5. Bearbeitungsstand verfolgen
    Der aktuelle Stand des Baugesuchs kann jederzeit online eingesehen werden.

Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Signaturmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Akteneinsicht und Zustellbegehren

Auch die öffentliche Auflage von Baugesuchsunterlagen erfolgt über eAuflageZH. Die aufgelegten Unterlagen können online eingesehen werden. Zustellbegehren können ebenfalls direkt über die Plattform eingereicht werden.

Unterstützung bei der digitalen Baueingabe

Die Umstellung auf die digitale Baueingabe soll das Verfahren für Bauherrschaften, Architekturbüros und Planende einfacher und effizienter machen. Sollten Sie bei der Nutzung von eBaugesucheZH oder bei der Einreichung Ihres Baugesuchs Unterstützung benötigen, hilft Ihnen der Bereich Hochbau, gerne weiter.

E-Mail: hochbau@kilchberg.ch
Telefon:044 716 32 46

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen, häufig gestellte Fragen sowie Anleitungen zu eBaugesucheZH finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Gemeinde Kilchberg
Bereich Hochbau
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Eine frühzeitige Abklärung kann helfen, unnötigen Aufwand und spätere Projektanpassungen zu vermeiden.

Der Bereich Hochbau beantwortet gerne allgemeine Fragen zum Bauvorhaben, beispielsweise:

  • Ist für mein Vorhaben eine Baubewilligung erforderlich?
  • Wann muss ich ein Baugesuch einreichen?
  • Welches Verfahren kommt grundsätzlich zur Anwendung?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sind weitere Bewilligungen oder Fachstellen erforderlich?

Allgemeine Vorabklärungen sind kostenlos.

Eine solche Auskunft stellt keine rechtsverbindliche Beurteilung des konkreten Bauvorhabens dar. Für eine verbindliche Klärung einer konkreten baurechtlichen Frage steht das Verfahren des Vorentscheids gemäss § 323 PBG zur Verfügung.

Kontakt Bereich Hochbau

Gemeinde Kilchberg
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg
044 716 32 46
hochbau@kilchberg.ch

Für die Bewilligung eines Bauvorhabens kommt entweder das Anzeigeverfahren (AV) oder das ordentliche Verfahren (OV) zur Anwendung. Entscheidend für die Wahl des Verfahrens sind nicht allein die Grösse des Bauvorhabens, sondern insbesondere dessen Art und die gesetzlichen Voraussetzungen. Gemäss § 14 BVV können bestimmte Bauvorhaben im Anzeigeverfahren behandelt werden. Für Bauvorhaben, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt das ordentliche Verfahren.

Die Abteilung Hochbau beurteilt das Bauvorhaben und legt fest, welches Verfahren zur Anwendung kommt.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Bauvorhaben ab.

Grundsätzlich sind die Unterlagen einzureichen, die erforderlich sind, damit das Bauvorhaben beurteilt und auf seine Rechtmässigkeit geprüft werden kann.

Je nach Vorhaben können beispielsweise erforderlich sein:

  • Baugesuchsformular
  • aktueller Situations- bzw. Katasterplan
  • Projektpläne wie Grundrisse, Fassaden und Schnitte
  • Grundbuchauszug
  • Baumassenberechnung
  • Parkplatzberechnung
  • Umgebungsplan
  • Gebäude- und Wohnungserhebung
  • kantonale Zusatzformulare
  • Nachweise zu Lärmschutz oder Energie
  • Terrainaufnahmen
  • Grenz- und Näherbaurechte
  • weitere projektbezogene Nachweise

Nicht jedes Baugesuch benötigt sämtliche dieser Unterlagen. Die erforderlichen Angaben und Dokumente ergeben sich aus dem konkreten Bauvorhaben und dem jeweiligen Verfahren.

Anforderungen an die Pläne

Die Projektpläne müssen vollständig, nachvollziehbar und für die Beurteilung des Bauvorhabens geeignet sein.

Insbesondere müssen – soweit für das Vorhaben relevant – unter anderem dargestellt werden:

  • bestehende, abzubrechende und neue Bauteile
  • Masse und Abstände
  • Höhenkoten und Terrain
  • Geschoss- und Raumhöhen
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte
  • Dachaufbauten und Dachflächenfenster
  • Nutzungen und Zweckbestimmungen

Die detaillierten Anforderungen an Pläne und Nachweise richten sich nach den kantonalen und kommunalen Vorgaben.

Für die Koordination von baupolizeilichen Kontrollen, inklusive Feuerpolizei, ist der Bereich Hochbau zuständig.

Die/der QS Verantwortliche Brandschutz ist für die Qualitätssicherung (Grundleistungen und besondere Leistungen) bei der Projektierung, Ausschreibung und Realisation des baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes von Bauten und Anlagen verantwortlich.
Formular "Meldung QS Verantwortliche/r Brandschutz"

Mit der Übereinstimmungserklärung bescheinigt die/der QS-Verantwortliche Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihr/ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen.
Formular "Übereinstimmungserklärung Brandschutz"

Die wichtigsten Bedingungen und Weisungen zum Bauen sind in den allgemeinen, sowie baupolizeilichen Vorschriften festgehalten. In diesem Dokument werden unter anderem Lärmschutz, energetische Massnahmen, Benutzung des öffentlichen Grundes sowie Brandschutzvorschriften behandelt.

Feuerungsanlagen müssen im Kanton Zürich periodisch durch einen Kaminfeger gereinigt werden. Gasfeuerungen werden nur bei Bedarf gereinigt. Hier reicht eine periodische Kontrolle.

Die Eigentümer respektive die Nutzer solcher Anlagen sind dafür verantwortlich und beauftragen dazu einen Kaminfeger. Dieser muss über eine Bewilligung zur Reinigung von Feuerungsanlagen im Kanton Zürich verfügen. Bei Schäden infolge fehlender Reinigung von Feuerungsanlagen kann die GVZ ihre Leistung kürzen. Kontrollieren Sie, dass die Arbeiten des Kaminfegers im Gebäudekontrollheft eingetragen sind.

Weiterführender Link
Liste der Kaminfeger im Kanton Zürich

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) verlangt, dass Öl- und Gasheizungen sowie Holzfeuerungen regelmässig kontrolliert werden. Saubere und sparsame Feuerungen tragen wesentlich zur Luftreinhaltung bei.

Für die Feuerungskontrollen in der Gemeinde Kilchberg zuständige Unternehmen sind auf der Website des Verband Zürcherischer Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure zu finden.

Weiterführender Link
Neuerungen Luftreinhalteverordnung 2018 Kanton Zürich 

Verknüpfte Dokumente 
Merkblatt Turnus Rauchgaskontrollen
Luftreinhalte-Verordnung

Für Wärmepumpen, andere wärmetechnische Anlagen und Solaranlagen gelten je nach Anlage und Standort unterschiedliche Bewilligungs- und Meldeverfahren.

Vor Baubeginn ist der Feuerpolizei das Gesuch zur Erstellung einer wärmetechnischen Anlage (inklusive Wärmepumpe, etc.) einzureichen.

Weiterführender Link
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
 

Je nach Lage ist für den Bau einer Solaranlage ein Baubewilligungs- oder ein Meldeverfahren notwendig.

Weiterführende Links
Energieeffizientes Bauen

Verknüpfte Dokumente
Leitfaden für Solaranlagen
Meldeformular Solaranlagen
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Förderbeitrag Solar- und Photovoltaikanlagen Gesuch

Da der Kredit für die Förderbeiträge Solar- und Photovoltaikanlagen bereits ausgeschöpft ist, können leider keine weiteren Förderbeiträge ausbezahlt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Je nach Bauvorhaben sind neben dem eigentlichen Baugesuch weitere Bewilligungen, Meldungen oder Abklärungen erforderlich.

Blitze verursachen im Kanton Zürich jedes Jahr über 450 Gebäudeschäden. Blitzschutzsysteme leiten den Blitzstrom in den Boden und reduzieren Personen- und Gebäudeschäden. Die Anlageeigentümer sind verantwortlich, dass die Blitzschutzsysteme instandgehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind.

Blitzschutzsystem zur Abnahme durch die Gebäudeversicherung Kanton Zürich anmelden.

Weiterführender Link
Gebäudeversicherung Kanton Zürich

Verknüpftes Dokument
Anforderungen an Blitzschutzsysteme

Ein Reklamegesuch ist kostenpflichtig und wird im ordentlichen Verfahren gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde abgerechnet. Sie können Ihr Gesuch einer Reklameanlage online einreichen.

Bautafeln (Höhe 3 m) und Unternehmertafeln an Baustellen bis zu einer max. Grösse von 12 m2 unterliegen keiner separaten Bewilligungspflicht (Baugesuch). Sie sind zeitlich begrenzt auf die Dauer der Bauzeit."

 

Per 1. Januar 2026 werden sämtliche Gesuche ausschliesslich nach der neuen Richtlinie SN592000: 2024 beurteilt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Vorübergehender Wasserbezug, Bauwasser
Der Bezug von Bauwasser oder von Wasser für andere vorübergehende Zwecke bedarf einer Bewilligung durch die Wasserversorgung Kilchberg. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung provisorischer Wasserbezug".


Anschlussgesuch
Sie möchten einen Neuanschluss an die Wasserversorgung Kilchberg anmelden oder die Änderung einer bestehenden Hausanschlussleitung melden? Sie sind Sanitärfachmann und wollen Ihre Trinkwasserinstallation zur Abnahme anmelden? Wenden Sie sich bitte an die wasserversorgung@kilchberg.ch, um das/die entsprechenden Formular/e anzufordern.

Wasserversorgung
Schützenmattstrasse 1a
8802 Kilchberg

 

Falls Sie Grabarbeiten im öffentlichen Grund vornehmen müssen, beispielsweise für Leitungen, benötigen Sie eine Bewilligung.  

Das Gesuch ist rechtzeitig mit allen notwendigen Planunterlagen und eingezeichnetem Aufgrabungsort, jedoch spätestens 10 Tage vor dem geplanten Baubeginn, einzureichen.

Sie können Ihr Gesuch Aufbruch öffentlicher Grund (Grabenaufbruch) online einreichen.

Gemeinde Kilchberg
Bereich Tiefbau
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Bei Baugesuchen im ordentlichen Verfahren werden die Baugesuchsunterlagen öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage und der Antrag auf Zustellbegehren erfolgt bei elektronisch eingereichten Baugesuchen seit dem 1. Oktober 2026 über eAuflageZH. Die aufgelegten Unterlagen können online eingesehen werden.

Die öffentliche Auflage für Baugesuche welche vor dem 30. September 2026 eingereicht wurden, können wir gewohnt in der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Abteilung Hochbau/Liegenschaften, Alte Landstrasse 110, 3. Stock, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung physisch eingesehen werden. Der Antrag auf Zustellbegehren ist online über unseren eService einzureichen.

Wer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Zustellung des baurechtlichen Entscheids hat, muss innerhalb der gesetzlichen Frist ein Zustellbegehren einreichen.

Die konkreten Fristen und rechtlichen Voraussetzungen sind vor Veröffentlichung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abzugleichen.

Gemeinde Kilchberg
Bereich Hochbau
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

Die Baukommission besteht inkl. Präsident aus sieben Mitgliedern. Das Präsidium wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestimmt. Die übrigen Mitgieder werden an der Urne gewählt.

Sie befasst sich mit Ausnahmeanträgen, Gestaltungsfragen, dem Bauen in der Kernzone sowie weiteren fachspezifischen Fragen und Aufgaben und prüft Baugesuche.

Die Aufgaben und Finanzbefugnisse der Baukommission sind in Art. 38 und 39 der Gemeindeordnung geregelt

Die Baukommission Kilchberg besteht aktuell aus folgenden Personen: 

Baukommission

Der Grundsatz lautet, dass die für die Beurteilung eines Vorhabens nötigen Unterlagen einzureichen sind (§ 310 Abs. 1 PBG / §§ 3-5 BVV). Das Bauamt muss sich anhand der eingereichten Unterlagen also ein vollständiges Bild über ein Projekt machen können bzw. es auf seine Rechtmässigkeit überprüfen können. Auf Pläne, die in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben keine Relevanz haben, kann umgekehrt aber verzichtet werden.

Minimal sind folgende Unterlagen in 4-facher Ausführung, pro Dossier geordnet, einzureichen (+ digitale Eingabe, idealerweise per Link mit einmonatiger Gültigkeit):

  • Baugesuchsformular von allen Eigentümern oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet
  • Aktueller Grundbuchauszug (Bezug beim Notariat Thalwil)
  • Aktueller Situationsplan (Katasterplan) vom Geometer beglaubigt, mit eingezeichnetem und vermasstem Projekt, nicht älter als 6 Monate und alles Originale
  • Projektpläne (Grundrisse, Fassaden, Schnitte) im Massstab 1:100, vermasst


Weiterführende Links
Baugesuchsformular

  • Kantonale Zusatzformulare (z.B. Bauabfälle, Grundwasser usw.)
  • Bauvisier-Protokoll, wenn vorhanden
  • Baumassenberechnung
  • Parkplatzberechnung
  • Umgebungsplan
  • Gebäude- und Wohnungserhebungsformular (auch bei Veränderung der Wohnungsgrösse)
  • Näher-/Grenzbaurechte, Zustimmung/Protokoll Stockwerkeigentümergemeinschaft
  • Lärmgutachten
  • Lärmschutznachweis (z. B. Luft/Wasser-Wärmepumpe, Jaccuzzi auf dem Dach oder Gegenstromanlage)
  • Terrainaufnahmen Geometer
  • Stellungnahme Behindertenkonferenz
  • Unterlagen zur Hangabsturzsicherung
  • Modell

  • Plandarstellung: neue Bauten/Bauteile = rot, Abbruch = gelb, Bestand = schwarz
  • Das Baugesuchsformular sowie sämtliche Unterlagen sind zu datieren und vom Gesuchsteller oder Bevollmächtigten, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterschreiben
  • In den Plänen sind u. a. einzutragen:
    • die Nutzweise und die Zweckbestimmung (Boden- und Fensterflächen in m2); Vermassung der Gebäudeteile und Abstände zu Grundstücksgrenzen, benachbarten Gebäuden und Baulinien (in Katasterplan, Grundriss- und Situationsplänen);
    • Höhenkoten des neuen und des massgebenden Terrains (in Schnitten und Fassadenplänen) mind. bis zur Parzellengrenze;
    • Korrekte Darstellung der Gebäudehöhe und des gewachsenen Terrains; Etagen- und Raumhöhen;
    • Mauern und Wände samt Öffnungen, Türen mit Öffnungsrichtung, Treppen und interne Verkehrsflächen;
    • Dachaufbauten (bei neuen Aufbauten Drittelsregelungs-Nachweis), Dachflächenfenster mit Glasfläche und Dacheinschnitte

Ca. eine Woche, nachdem Sie das Baugesuch bei uns eingereicht haben, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Ebenfalls eine schriftliche Meldung erhalten Sie nach Abschluss der Vorprüfung. Bei Unstimmigkeiten setzen wir uns jeweils möglichst rasch mit Ihnen in Verbindung. Danach folgt, bei ordentlichen Verfahren, die Publikation. In der Folge wird die Bewilligung ausgearbeitet und dann der Baukommission zur Beurteilung vorgelegt. Ca. 1-2 Wochen später wird der Entscheid verschickt.

Behandlungsfristen

  • Vorprüfungsfrist: 3 Wochen
  • Anzeigeverfahren: 30 Tage
  • Ordentliches Verfahren: 2 - 4 Monate nach Abschluss Vorprüfung inkl. 20 Tage Publikation
  • Sind kantonale Stellen involviert, kann sich die Behandlungsdauer verlängern
  • Rechtskraft Baubewilligung: 30 Tage ab Empfang
  • Publikation, Aktenauflage und Aussteckung: 20 Tage; während dieser Frist kann das Bauvorhaben von jedem/jeder Interessierten eingesehen und der Baurechtsentscheid angefordert werden (Legitimation für Rekurs). Die Visiere sollten am Besten stehengelassen werden, bis der Entscheid rechtskräftig ist.

Hier geht es im Wesentlichen um eine erste summarische Prüfung der Unterlagen (Vollständigkeit und Inhalt) sowie auch um die Koordination des Baugesuches mit anderen Stellen (z. B. kantonale Fachstellen), vgl. auch §§ 11 und 12 BVV.

Gemäss § 322 PBG 3 Jahre ab Rechtskraft, eine Verlängerung ist nicht möglich
 

  • Gesuch-/Meldeformular wärmtechnische Anlage (bei allen WTA) 
  • Bei Erdsonden-Wärmepumpe:
    • Gesuch um Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für eine Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage
    • Situationsplan 1:500 mit rot eingetragenen Bohrstandorten und Lage Wärmepumpe
  • Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen:
    • Situationsplan 1:500 mit rot eingetragenem Standort Luft/Wasser-Wärmepumpe inkl. Vermassung. Bitte auch die Distanz zum nächsten Fenster deklarieren.
    • Produktdatenblatt
    • Lärmschutznachweis
    • Einfache Skizze, Fotos oder Pläne der projektierten Anlage

Bewilligungspflichtig (und nicht nur meldepflichtig) sind sämtliche aussen aufgestellte Luft/WasserWärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.

  • Situationsplan 1:500 mit rot eingetragener Solaranlage
  • Darstellung (Skizze, Plan) der Dachaufsicht
  • Darstellung (Skizze, Plan) der Giebelfassde
  • Darstellung (Skizze, Plan) der Trauffassade mit der Dachfläche
  • Produktbeschrieb der Solaranlage und Abbildungen
  • Orientierungsplan gemäss Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen» (Feuerwehreinsatzplan)

Bewilligungspflichtig (und nicht nur meldepflichtig) sind Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.

Weiterführende Links
Webseite Kanton Zürich Meldeverfahren Solaranlagen, Wärmepumpen

Wir helfen gerne weiter. Unsere Auskünfte sind aber allgemeiner Natur. Für die rechtsverbindliche Beantwortung von konkreten Fragen steht das Institut des Vorentscheids (§ 323 PBG) zur Verfügung.

Kontakt

Gemeinde Kilchberg
Bereich Hochbau
Alte Landstrasse 110
8802 Kilchberg

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