Je nach Zweck und der Länge Ihres Aufenthaltes in der Schweiz, erhalten Sie eine unterschiedliche Bewilligung. Zuständig für die Ausstellung dieser Dokumente ist das Migrationsamt des Kanton Zürich.
Weiterführende Links
Migrationsamt Kanton Zürich
Infos zu Einreise & Aufenthaltsbewilligung Schweiz
Informationen rund um das Thema Familiennachzug, welche Unterlagen Sie für einen Antrag benötigen und ob Sie Anspruch auf den Nachzug ihrer Familie haben, erteilt Ihnen das Migrationsamt des Kanton Zürich.
Für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten:
- das ordentliche Verfahren, wenn Sie schon eine gewisse Zeit in der Schweiz wohnen
- das erleichterte Verfahren, welches in der Regel bei Ehepartner/-partnerin von Schweizer/Schweizerinnen zum Einsatz kommt
Sie sind an einer Einbürgerung im ordentlichen Verfahren interessiert und erfüllen die Voraussetzungen?
- Ich habe eine C-Bewilligung
- Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz und hatte die letzten 10 Jahre eine C-Bewilligung (Niederlassung) oder B-Bewilligung (Aufenthalt)
- Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin
- Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer
- Ich bin Ausländer und lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft
- Ich bin Ausländerin und lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft
- Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer
- Wir sind eine ausländische Familie
Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Kilchberg. Besondere Voraussetzungen für Personen zwischen 16 und 25 Jahren: 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich reichen aus, wenn Sie in der Schweiz geboren sind oder wenn Sie im Ausland geboren sind und während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
Informationen und Formulare sind beim Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen aufgeschaltet.
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 1. Januar 2023 werden alle neu eingeereichten Einbürgerungsgesuche nur noch elektronisch abgewickelt. Wir bitten Sie, Ihr Gesuch online einzureichen.
Zum Fortgang des weiteren Prozederes (Attest "Deutsch" soweit erforderlich und Attest «Gesellschaft») orientieren wir Sie nach Zustellung des Gesuchs durch das Gemeindeamt an die Abteilung Präsidiales (in der Regel nach ein paar Monaten).
Zwischenzeitlich beantworten wir Ihnen gerne allfällige Fragen.
(Ehepartner/-in Schweizer/-in)
Sie sind an einer Einbürgerung im erleichterten Verfahren interessiert und erfüllen die Voraussetzungen?
- Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
- Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
- Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
- Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
- Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration)*.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
*Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM und fordern das Gesuchsformular direkt beim Staatssekretariat für Migration an.
Weiterführende Links
Gemeindeamt Kanton Zürich, Einbürgerungen
Neue Gesuchsformulare
Staatssekretariat für Migration (SEM)
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