Wenn Sie Bauen oder Umbauen möchten, nehmen Sie rechtzeitig mit dem Fachbereich Hochbau 044 716 32 46 Kontakt auf.
Unter Bauen und Umbauen fallen:
- Gebäudeabbruch
- Anbau oder Umbau innen und aussen
- Neubau
- Kleinbaute auf einem Grundstück wie ein Gartenhäuschen, einen Fahrzeugunterstand, eine Pergola oder Reklameanlage
Damit können Sie beitragen, dass ein allfälliges Baugesuchverfahren für alle involvierten Parteien effizient und reibungslos durchlaufen kann. Ein solches Vorgehen empfehlen wir auch, weil die unten aufgeführten Standardanforderungen an ein Baugesuch fallbezogen umfassender oder limitierter ausgelegt werden können. So ist es zum Beispiel nicht in jedem Falle zwingend notwendig, sämtliche Rubriken des Formulars «Baugesuch» auszufüllen.
Unsere Fachkräfte im Hochbau beraten Sie nach telefonischer Voranmeldung gerne kompetent und verlässlich, um eine rechtsgültige Baubewilligung innert angemessener Frist zu erhalten.
Die Beratung umfasst:
- die Abklärung, ob eine Baubewilligung notwendig ist
- welches der beiden grundsätzlichen Verfahren anzuwenden ist:
- das Anzeigeverfahren (ohne öffentliche Bekanntmachung und Aussteckung, ev. Zustimmung Nachbarn)
- das Ordentliche Verfahren (öffentliche Bekanntmachung und Aussteckung)
- die Beratung / Unterstützung beim Beschaffen / Erstellen der notwendigen Formulare und Dokumente anhand von aktuellen fallspezifischen Beispielen
- die Koordination der baupolizeilichen Kontrollen (inkl. Feuerpolizei) bis zur Bauvollendung
Eine Beratung im grossen Umfang wird zu einem Stundenansatz von CHF 145.00 verrechnet. Das lohnt sich, weil Sie sich damit zusätzliche Kosten sparen können, die infolge eines Minderaufwands beim Fachbereich Hochbau bei der Prüfung des Baugesuches entstehen können.
Um ein Baugesuch einzureichen, benützen Sie das kantonale Baugesuchformular.
Nachfolgend ist die Übersicht der einzureichenden Unterlagen für ein Baugesuch aufgelistet, unterschieden nach dem Anzeige- bzw. ordentlichen Verfahren.
Pläne werden in der Regel durch den Architekten erstellt. Er kennt die Anforderungen und weiss, wie die Pläne darzustellen sind. Grundsätzlich müssen die Pläne vermasst und kotiert sein (bestehende, unveränderte Bauteile = schwarz; Abbruch = gelb; Neubau = rot). Alle Pläne sind vom Bauherrn und vom Architekten unterzeichnet einzureichen.
Die Anzahl einzureichender Exemplare ist abhängig vom Verfahren und ob weitere zum Beispiel kantonale Stellen in das Baubewilligungsverfahren involviert sind. So sind Projekte, die neben der Genehmigung durch die Baubehörde auch derjenigen von kantonalen Instanzen bedürfen, in 6-facher Ausführung einzureichen.
Der Fachereich Hochbau sagt Ihnen gerne, welche Unterlagen Sie für Ihr Bauvorhaben in welcher Anzahl einzureichen und wie diese auszufertigen sind.
Weiterführender Link
Baubewilligungsverfahren Kanton Zürich
- Formular Baugesuch Anzeigeverfahren des Kantons Zürich (1-seitig, 3 Exemplare)
- Aktueller Grundbuchauszug inkl. Servitutenprotokoll im Original – nach Rücksprache mit dem Hochbau (1 Exemplar)
- Aktuelle Katasterkopie 1:500 (1 Exemplar durch Geometer beglaubigt)
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung (1 Exemplar)
- Grundrisse der betroffenen Stockwerke 1:100 mit Boden- und Fensterflächen (3 Exemplare)
- Quer- und Längsschnitte 1:100, bei Einfahrten bis zur Strasse (3 Exemplare)
- Aussenansichten 1:100 inkl. Gewachsenes Terrain an der Fassade, Schnittlinie Fassade/Dachhaut, Linie mit zulässiger Gebäudehöhe § 279 Abs. 2 PBG – sofern betroffen (3 Exemplare)
- Lärmschutzgutachten, falls notwendig (1 Exemplar)
- Formular Baugesuch des Kantons Zürich (5-seitig, 3 Exemplare)
- aktueller Grundbuchauszug inkl. Servitutenprotokoll (Original) – nach Rücksprache mit dem Hochbau (1 Exemplar)
- Aktuelle Katasterkopie 1:500 (1 Exemplar durch Geometer beglaubigt)
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung (1 Exemplar)
- Grundrisse der betroffenen Stockwerke 1:100 mit Boden- und Fensterflächen (4 Exemplare)
- Quer- und Längsschnitte 1:100 (bei Einfahrten bis zur Strasse) (4 Exemplare)
- Aussenansichten 1:100 inkl. Gewachsenes Terrain an der Fassade, Schnittlinie Fassade/Dachhaut, Linie mit zulässiger Gebäudehöhe § 279 Abs. 2 PBG sofern betroffen (4 Exemplare)
- Projekterläuterung (1 Exemplar)
- Nachvollziehbare Baumassenberechnungen (2 Exemplare)
- Umgebungsplan 1:100 mit Parkplatznachweis, Spiel- und Ruheflächen, Containerstandort (4 Exemplare)
- Terrainaufnahmeplan (2 Exemplare)
- Grenzabstandslinienplan mit Berechnung (2 Exemplare)
- Beschreibung Liegenschaftsentwässerung (2 Exemplare)
- Lärmschutzgutachten, falls notwendig (2 Exemplare)
- Parkplatzberechnung, falls notwendig (2 Exemplare)
Vor Baubeginn ist der Feuerpolizei das Gesuch zur Erstellung einer wärmetechnischen Anlage (inklusive Wärmepumpe, etc.) einzureichen.
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Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Je nach Lage ist für den Bau einer Solaranlage ein Baubewilligungs- oder ein Meldeverfahren notwendig.
Förderbeitrag Solar- und Photovoltaikanlagen Gesuch
Die Gemeinde Kilchberg fördert die umweltfreundliche Sonnenenergie. Bei der Installation von Solarmodulen, Solarpanels, Sonnenkollektoren oder Photovoltaik-Anlagen leistet die Gemeinde zurzeit einen Förderbeitrag von CHF 1'500.00 pro Anlage.
Weiterführende Links
Energieeffizientes Bauen
Formular Förderbeiträge Solar- und Photovoltaikanlage
Verknüpfte Dokumente
Leitfaden für Solaranlagen
Meldeformular Solaranlagen
Blitze verursachen im Kanton Zürich jedes Jahr über 450 Gebäudeschäden. Blitzschutzsysteme leiten den Blitzstrom in den Boden und reduzieren Personen- und Gebäudeschäden. Die Anlageeigentümer sind verantwortlich, dass die Blitzschutzsysteme instandgehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind.
Blitzschutzsystem zur Abnahme durch die Gebäudeversicherung Kanton Zürich anmelden.
Weiterführender Link
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
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Anforderungen an Blitzschutzsysteme
Ein Reklamegesuch ist kostenpflichtig und wird im ordentlichen Verfahren gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde abgerechnet: Hier reichen Sie Ihr Gesuch online ein.
Weiterführender Link
Gesuch Bewilligung Reklameanlage
Vorübergehender Wasserbezug, Bauwasser
Der Bezug von Bauwasser oder von Wasser für andere vorübergehende Zwecke bedarf einer Bewilligung durch die Wasserversorgung Kilchberg. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung provisorischer Wasserbezug".
Anschlussgesuch
Sie möchten einen Neuanschluss an die Wasserversorgung Kilchberg anmelden oder die Änderung einer bestehenden Hausanschlussleitung melden? Sie sind Sanitärfachmann und wollen Ihre Trinkwasserinstallation zur Abnahme anmelden? Wenden Sie sich bitte an die wasserversorgung@kilchberg.ch, um das/die entsprechenden Formulare anzufordern.
Falls Sie Grabarbeiten im öffentlichen Grund vornehmen müssen, beispielsweise für Leitungen, benötigen Sie eine Bewilligung.
Das Gesuch ist rechtzeitig mit allen notwendigen Planunterlagen und eingezeichnetem Aufgrabungsort, jedoch spätestens 10 Tage vor dem geplanten Baubeginn, einzureichen.
Gesuchformular Aufbruch öffentlicher Grund (Grabenaufbruch)
Wer Ansprüche gemäss § 315 ff PBG wahrnehmen will, muss innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen.
Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, verwirkt das Rekursrecht. Ist das Begehren rechtzeitig angebracht worden, erhält der Gesuchsteller alle baurechtlichen Entscheide über das Vorhaben, solange keine neue Aussteckung und Bekanntmachung erfolgt ist (§ 316 PBG).
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Antrag Baurechtlicher Entscheid
Die Baukommission besteht inkl. Präsident aus sieben Mitgliedern. Das Präsidium wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestimmt. Die übrigen Mitgieder werden an der Urne gewählt.
Sie befasst sich mit Ausnahmeanträgen, Gestaltungsfragen, dem Bauen in der Kernzone sowie weiteren fachspezifischen Fragen und Aufgaben und prüft Baugesuche.
Die Aufgaben und Finanzbefugnisse der Baukommission sind in Art. 38 und 39 der Gemeindeordnung geregelt
Die Baukommission Kilchberg besteht aktuell aus folgenden Personen:
Baukommission
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Geschäftsreglement der Baukommission